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Neues Hundegesetz kommt – Niedersachsen

Neues Hundegesetz kommt – Niedersachsen

Ja, es ist soweit. Die Landesregierung hat nach langem Hin und Her am Dienstag das neue Hundegesetz auf den Weg gebracht. Es ist nur fraglich wie sinnvoll es ist.

Sollte das Gesetz den Landtag passieren, müssen unerfahrene Hundebesitzer zukünftig einen Hundeführerschein ablegen. Zusätzlich wird eine Haftpflichtversicherung für alle Tiere vorgeschrieben. Außerdem wird ein Zentralregister für Hunde erstellt. Hier werden alle Hunde erfasst. Sie fragen sich sicherlich wie das funktionieren soll? Ganz einfach, jeder Hund erhält einem elektronischen Chip. Dieser Chip wird eingepflanzt, ähnlich wie der bereits existierende Microchip-Transponder.

MaulkorbLaut der zuständigen Agrarministerin Astrid Grotelüschen unterstützt das Gesetz die artgerechte Haltung der Hunde und helfe Übergriffe von Hunden vorzubeugen.

Es stellt sich jetzt nur die Frage, warum nicht alle Hundebesitzer diesen Hundeführerschein ablegen müssen. Dafür hat die FDP gesorgt.

Folgenden Kompromiss haben die Parteien beschlossen. Alle Hundebesitzer, die einen Hund mindestens zwei Jahre besessen haben, müssen ihre Sachkunde nicht mehr nachweisen. Der Nachweis, dass der Hund länger als 2 Jahre bei einem lebt könnte z. B. durch die Bezahlung der Hundesteuer erbracht werden.

Meiner Meinung nach ist dieses Gesetz nur halbherzig. Im Prinzip finde ich das Gesetz gut und richtig, aber dass die FDP darauf besteht, dass nur unerfahrene Hundebesitzer einen Hundeführerschein ablegen müssen ist eine Farce. Wer von der FDP kann gewährleisten, dass jemand der schon länger als 2 Jahre einen Hund besitzt genügend Sachkunde vorweisen kann?

Die Hunde, die in den vergangenen Jahren Kinder oder Erwachsene angegriffen haben, waren sicherlich länger als 2 Jahre bei dem Hundebesitzer. Ich erinnere nur an die 2 Rottweiler, die letztes Jahr 2 Kinder schwer verletzt haben. Oder der Husky, der dieses Jahr ein Baby totgebissen hat. Und so gibt es noch unzählige andere Hunde, die vielleicht schon länger als 2 Jahre bei einer Familie oder bei Einzelpersonen leben und plötzlich ohne Vorwarnung zubeißen. Wenn der Hundebesitzer, den Hund quält, schlägt oder ähnliches kann niemand garantieren, dass ein Hund der 2 Jahre oder länger bei jemanden lebt nicht doch irgendwann zubeißt. Wobei man hier wohl kaum von Leben sprechen kann.

Ich persönlich fände es besser, wenn alle Hundebesitzer einen Hundeführerschein ablegen müssten. Es gibt dem Hundebesitzer mehr Sicherheit und dem nicht Hundebesitzer auch. Wir als Hundebesitzer haben eine Verantwortung für unsere Tiere und auch unseren Mitmenschen gegenüber. Viele verantwortungsbewusste Hundebesitzer (und es werden immer mehr) gehen bereits zur Hundeschule. Zum einen um ihre Hunde besser zu sozialisieren, andere gehen dorthin weil sie gemeinsam mit ihrem Hund Sport treiben wollen (Agility). Also warum sollte man dann nicht auch gleich einen Hundeführerschein ablegen? Das einzige Gegenargument was vielleicht gelten könnte, sind die Kosten für den Hundeführerschein. Aber mal ganz ehrlich, wir geben so viel Geld jedes Jahr z. B. für Auto, Urlaub, Hobby usw. aus, dann wird man sicher auch das Geld für die Trainingsstunde und Prüfung eines Hundeführerscheins aufbringen können, oder?

Das Positive an dem Gesetz ist, dass die Städte und Kreise mehr Möglichkeiten haben, auf  auffällige Hunde zu reagieren. Sie können den Besitzern Schulungen aufzwingen, Leinenzwang oder sogar Maulkorbpflicht anordnen. Und wenn es gar nicht anders geht, den Besitz eines Hundes verbieten.

Eins sollte man bei der ganzen Sache nicht vergessen. Hunde sind nicht von Natur aus aggressiv. Sie werden durch uns Menschen und unser Fehlverhalten ihnen gegenüber so.

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2 Antworten : “Neues Hundegesetz kommt – Niedersachsen”

  1. Sandra sagt:

    Ich stimme dem zu, dass JEDER Hundebesitzer einen Hundeführerschein, schon zum Wohl des Hundes, machen sollte und es ist leider war, dass nur weil man länger als 2 Jahre einen Hund hat, man noch lange nicht “richtig” mit einem Hund umgehen können muss. Leider kenn ich selbst einige Besitzer, wo der Hund besser nicht wäre:-(

  2. Günter sagt:

    Hat sich schon jemand Gedanken gemacht wie ein Hundeführerschein sinnvoll ausgestaltet sein soll, welche qualifizierten und staatlich geprüften Menschen diese Prüfung abnehmen sollen? Handelt es sich um eine rein theoretische Prüfung oder beinhaltet sie auch einen praktischen Teil? Wer kontrolliert die Hundehaltung in den folgenden Lebensjahren eines Hundes? Muss ich z.B. für einen “aggressiven” Mini-Yorkshire einen Führerschein machen (ha, ha!!)? Wir hatten einen Irishsetter, der über 15 Jahre alt wurde, unsere beiden Yorkshire sind auch schon 14 bzw. 13 Jahre alt. Soll ich da einen Führerschein machen, um mir bei einer solchen Prüfung Banalitäten “hereinzuziehen”?? Bei großen Hunden ist der Eignungsnachweis sicherlich notwendig, vor allem ein praktisches Hundetraining. Leider ist es in Deutschland in vielen Fällen so, dass der Gesetzgeber erst einmal Gesetze erlässt und sich dann Gedanken über die praktische Durchführung macht. Wo kann ich jetzt schon etwas über die konkrete Ausgestaltung einer Prüfung erfahren (praktischer Teil / theoretischer Teil), kann mir jemand sagen, wer diese Prüfungen, die dann ja ein hoheitlicher Akt sind, abnimmt? Kommt eine Art “Hundehalter-TÜV” mit staatlicherseits erteilter Lizenz? Fragen über Fragen!!!
    Eine Anregung für unsere Politiker: wie wäre es mit einem Kinderhalter-Führerschein für junge Erwachsene?

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